TU WIEN Institut für Örtliche Raumplanung · Andreas Voigt · Hans Peter Walchhofer
Kommunale Informationssysteme 268.620 UE · Klara Brandl · Natalie Glas


 
              
KIS Home
Mögliches und Unmögliches
Vergleich der Landeshauptstädte
Software - Podiumsdiskussion
Fokus Abfall und Recycling
Abfallerfassung - Wozu?
Abfallwirtschaftliche Informationssysteme
Abfallrelevante Links
Literaturverzeichnis
Internationale Informationssysteme
3D Visualisierung
Adressen
Download

Abfallwirtschaftliche Informationssysteme

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der Abfallerfassung in Österreich, zu bestehenden Meldeverpflichtungen über Abfalldaten und deren gesetzlichen Grundlagen. Er enthält eine kurze Darstellung der jeweiligen Erfassungssysteme bzw. Links dorthin.
 

Abfalldatenverbund
Das Abfallerfassungssystem, das in Österreich auf die längste Funktionsdauer zurückblicken kann, ist der Abfalldatenverbund zur Kontrolle gefährlicher Abfälle. Die Begleitscheinpflicht für gefährliche Abfälle besteht zwar seit dem Jahr 1984, der Abfalldatenverbund als bundesweites Insutrument zur Erfassung und Verarbeitung der Daten wurde jedoch erst im Jahr 1990 durch das Abfallwirtschaftsgesetz (BGBl. Nr. 325/1990) eingerichtet:
"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat ... beim Umweltbundesamt einen Datenverbund zur Kontrolle von Art, Menge, Herkunft und Verbleib der gefährlichen Abfälle einzurichten." (§ 38 Abs.1 AWG)

Datenbasis
Verschiedene im AWG festgelegte Meldepflichten, die zum Teil in der Abfallnachweisverordnung näher ausgeführt sind, bilden die Datenbasis des Abfalldatenverbunds:

  • Meldepflicht der Erzeuger von gefährlichen Abfällen und Altölen (§ 13 AWG)
  • Erlaubnispflicht für Abfallsammler und -behandler (§ 15 AWG)
  • Begleitscheinpflicht für die Übergabe von gefährlichen Abfällen und Altölen (§ 19 AWG)
  • Notifizierungspflicht für die Verbringung von Abfällen (§ 36 AWG)
Der Abfalldatenverbund enthält daher sowohl Informationen über die Besitzer gefährlicher Abfälle (Name, Adresse, etc.) als auch Daten über die Entsorgungswege der gefährlichen Abfälle und Altöle. Darüber hinaus sind im Abfalldatenverbund auch die Daten über grenzüberschreitende Verbringungen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, sofern sie gemäß der EU-Abfallverbringungs-Verordnung notifizierungspflichtig sind (§ 36 AWG), gespeichert.

Publikationen von Daten aus dem Abfalldatenverbund
Für den Bundes-Abfallwirtschaftsplan, der alle drei Jahre fortzuschreiben ist, wird eine statistisch aufbereitete Datenbasis zur Verfügung gestellt. Um den aktuellen Datenbestand des Abfalldatenverbunds auch zwischen den Fortschreibungen zu nutzen, erstellt das Umweltbundesamt zweimal jährlich den Bericht "Gefährliche Abfälle in Österreich" (UBA BE-011). Der Bericht enthält unter anderem Auswertungen über das bundesweite Aufkommen von gefährlichen Abfällen. Ebenso werden statistische Auswertungen über Abfallexporte und –importe durchgeführt und veröffentlicht. Eine halbjährlich aktualisierte Liste aller Abfallsammler und -behandler von gefährlichen Abfällen, erstellt aus den Abfallbesitzerdaten des Abfalldatenverbunds, wird vom Umweltbundesamt im Internet zur Verfügung gestellt. Diese Liste wird voraussichtlich im Juli 1998 durch eine Online-Abfrage im Internet ersetzt.
 
 

Meldeverpflichtungen, die in Landesgesetzen festgelegt sind

Oberösterreich
Die Bestimmungen des § 36 des OÖ AWG (LGBl. Nr. 24/1991) hinsichtlich der Pflichten des Betreibers einer bewilligungspflichtigen Abfallbehandlungsanlage können im weiteren Sinn ebenfalls als Meldeverpflichtung angesehen werden: Der Anlagenbetreiber muß unter anderem Aufzeichnungen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib (Weitergabe oder Behandlung) der übernommenen Abfälle führen, und diese Aufzeichnungen zumindest einmal pro Jahr der Bewilligungsbehörde zur Einsicht vorlegen.

Salzburg
Gemäß § 22 Sbg AWG (LGBl. Nr. 65/1991) haben die Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen haben innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres der Landesregierung eine "Jahresabfallbilanz" bekanntgeben müssen. Diese Jahresabfallbilanz ist eine Aufstellung der Arten und Mengen der übernommenen Abfälle, deren Verwertung oder Ablagerung sowie der Arten und Mengen der in den Wirtschaftskreislauf rückgeführten Stoffe.

Steiermark
Das Stmk AWG (LGBl. Nr. 65/1991) legt eine Meldeverpflichtung für die Abfallwirtschaftverbände der Gemeinden fest (§ 8 StAWG): Diese haben der Landesregierung jährlich Angaben über Art und Menge des Abfalls sowie die Art der Entsorgung vorzulegen (Abfallbilanz).

Daß die Datenerfassung und -aufbereitung auf Gemeinde-Ebene aufgrund der sowohl technisch als auch personell stark differierenden Ausstattungen der einzelnen Gemeinden besonders schwierig zu koordinieren ist, liegt auf der Hand. Die Steiermark wagt sozusagen als erstes Bundesland den Vorstoß in Richtung eines Online-Erfassungssystems, das die bisherigen Papierformulare und somit auch jegliche "Zettelwirtschaft" überflüssig macht:

"AWIS" - so heißt das Abfallwirtschaftliche Informationssystem der Steiermark - das im Grunde genommen 4 Aufgaben erfüllt:

  • Die elektronische Datenerfassung und -eingabe durch externe Stellen (Gemeinden) online zu ermöglichen
  • Der interessierten Öffentlichkeit abfallwirtschaftliche Daten zur Verfügung zu stellen
  • Die Erkennung und richtige Zuordnung von Abfällen für Betriebe und Privatpersonen zu ermöglichen ð Interaktiver Abfallkatalog
  • Verbindungen zu weiteren relevanten Informationsquellen im In- und Ausland herzustellen
Grundgedanke bei der Erstellung des "AWIS" ist die Nutzung einer - im Gegensatz zu Brief, Telefon, Fax,... - äußerst modernen Kommunikationsmöglichkeit, dem Internet. Dabei sollen nicht nur statische Seiten angeboten werden; "AWIS" soll vielmehr mit seinen Nutzern wachsen und sich den Bedürfnissen laufend anpassen. Somit versteht sich "AWIS" primär als Drehscheibe zur Vermittlung von Informationen.

Ein weiterer Teil des "AWIS" ist die Abfallerhebung Online, die gemeinsam mit der TU Wien entwickelt wurde. Aus EDV-Sicht ist das "AWIS" ein WWW-Server mit Datenbankschnittstelle: Der Benutzer kann über WWW-Seiten Informationen in Berichtsform (z.B. zu Themen wie Umweltschutzbericht, Altstoffsammelmengen) erhalten, kann aber auch interaktive Abfragen (z.B. zu Sammlung, Trennung, Entsorgung von Abfällen) an den "AWIS"-Server richten.

Vorarlberg
Gemäß § 19a Vbg AWG (LGBl. Nr. 30/1988) haben die Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen jährlich bis spätestens 15. Februar der Landesregierung die Menge der von ihnen im Vorjahr übernommenen Abfälle bekanntzugeben.

Wien
Die Meldeverpflichtung des Wiener AWG (LGBl. Nr. 13/1994) richtet sich an Abfallsammler und -behandler: "Wer Abfälle sammelt oder behandelt, hat der Behörde jährlich eine zusammenfassende Aufstellung über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle des vergangenen Kalenderjahres spätestens bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres vorzulegen. In der Aufstellung sind jene Abfälle gesondert auszuweisen, die in Wien angefallen sind." (§ 6 Abs. 6 Wr AWG)
Eine Besonderheit des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes ist, daß auch die EDV-mäßige Verarbeitung der Daten aus den Meldungen geregelt wird: Die von den Verpflichteten gemäß Abs. 1 und 6 zu meldenden Daten sind vom Magistrat automationsunterstützt zu erfassen.

Niederösterreich


 

Anlagendatenbank
enthält Informationen betreffend Abfallbehandlungsanlagen, wird voraussichtlich im Sommer 1998 via Internet zugänglich sein.
 
Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster
Entsprechend den Bestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes sind am Umweltbundesamt der Verdachtsflächenkataster und der Altlastenatlas zu führen. Der Verdachtsflächenkataster umfaßt alle im Rahmen des Altlastensanierungsgesetzes gemeldeten Altablagerungen und Altstandorte, bei denen aufgrund der früheren Nutzungsformen eine erhebliche Gefährdung für die Menschen oder die Umwelt ausgehen kann. Der Altlastenatlas enthält jene Flächen, bei denen durch Untersuchungen festgestellt wurde, daß eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit der Menschen oder die Umwelt ausgeht. Es ist davon auszugehen, daß in Österreich circa 80.000 Verdachtsflächen existieren. Die in den Verdachtsflächenmeldungen enthaltenen Daten werden EDV-mäßig erfaßt und in einer Text- und einer Graphikdatenbank gespeichert. Die Daten werden einer fachlichen und einer EDV-technischen Kontrolle unterzogen. Die Informationen des Verdachtsflächenkatasters dienen als Grundlage für die Erstabschätzung des Gefährdungspotentials, ausgehend von den Verdachtsflächen.
 
RecyclingBörsen
Primäres Ziel von RecyclingBörsen ist natürlich die Wiederverwertung von Abfällen und somit die Verringerung des Abfallaufkommens insgesamt. Geplant sind in Wien unter anderem folgende Recycling- bzw. "Second-Hand-Börsen":
  • Elektro- und Elektronikbereich (PCs, Haushaltsgeräte, etc.)
  • Sportgeräte
  • Möbel
  • ausgewählte Baumaterialien
Außerdem erstellte die MA 48 einen Reparaturführer mit über 3.600 Adressen, der demnächst via Internet abrufbar sein wird. Angefangen vom kaputten Fußball bis hin zur Zahnprothese und Perücke - beinahe für jeden reparaturbedürftigen Gegenstand erhalten Sie dann in Sekundenschnelle Informationen, wo sich die nächstgelegene Reparaturmöglichkeit befindet.

Recycling-Börse-Bau
Baurestmassen wie Bauschutt oder Aushubmaterial sind die größten Brocken im Müllberg: Pro Jahr fallen österreichweit rund 22 Millionen Tonnen an und das sind etwa 56 Prozent des gesamten Müllaufkommens (Stand Juni 1995). Die Recycling Börse Bau ermöglicht einerseits die gezielte Suche nach wiederverwertbaren Baurestmassen, andererseits besteht die Möglichkeit, selbst Baurestmassen anzubieten.... Lesen Sie bitte weiter im Online-Standard!

Abfall- und Recycling-Börse der WK OÖ
 

Abfallerfassung - Wozu?    Abfallrelevante Links


Klara Brandl   Natalie Glas