R I S G-Labor der TU
Wien
RÄUMLICHE INFORMATION,
SIMULATION UND GRAPHIK
Projektbezogener Account-Antrag
Benutzername:
Adresse
(Universitätsinstitut/Firma/Privat):
Email:
PROJEKTKATEGORIE
Studentenprojekt
o ohne finanzielle Unterstützung
(Studio, Entwerfen, Diplomarbeit,
Dissertation)
o mit finanzieller Unterstützung
(Projekt, Wettbewerb, Diplomarbeit,
Dissertation, etc.)
Institutsprojekt
o ohne finanzielle Unterstützung
o mit finanzieller
Unterstützung
(Drittmittelprojekt)
Sonstige Projekte
o mit finanzieller Unterstützung
o .........
Anmerkungen:
.........
Projektbeginn:
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Projektende: |
Die Accountgültigkeit erlischt
mit dem Projektende.
Der Benutzer, für das
Universitätsinstitut
der Institutsvorstand / ein für das Unternehmen
Zeichnungsberechtigter
erklären die Richtigkeit der Angaben und haften mit ihrer
Unterschrift für die Einhaltung der Benutzungsbedingungen
für Einrichtungen des RISG-Labors der TU Wien.
Wien, ............................(Datum)
Unterschrift des Benutzers Stampiglie
- Unterschrift des Institutsvorstandes / Projektverantwortlichen
Account/Login-Name:
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Wunschpasswort:: |
BENUTZUNGSBEDINGUNGEN VON
EINRICHTUNGEN
DES RISG-LABORS
Wir freuen uns, daß Sie für
Ihre Projektzwecke die Einrichtungen des RISG-Labors der TU Wien
in Anspruch nehmen wollen.
- Um einen reibungslosen Ablauf
ermöglichen
zu können, ist es zweckmäßig, rechtzeitig mit
uns in Kontakt zu treten. Die Geschäftsführung entscheidet
- bei Vorliegen eines vollständigen, unterzeichneten Projektantrages
- spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen über die
Möglichkeiten
der Benutzung. Die Geschäftsführung behält sich
Entscheidungen über Reihenfolge und Umfang der Benutzung
der Laboreinrichtungen vor.
- Hinsichtlich der finanziellen Abgeltung
der Inanspruchnahme der Einrichtungen des RISG-Labors für
(teil)finanzierte Projekte wird eine gesonderte Vereinbarung
getroffen.
- Die Benutzer sind berechtigt, von
sämtlichen mit Unterstützung der Laboreinrichtungen
durchgeführten Projekten werden zu Präsentationszwecken
eine publikationsfähige Kurzbeschreibung des Projektes inkl.
aussagekräftiger Abbildungen, Graphiken etc. in digitaler,
internetfähiger Form dem RISG-Labor zur Verfügung zu
stellen. Der Projektwerber überträgt in diesem Fall
mit der Unterschrift unter ggst. Account-Antrag eine zeitlich
unbefristete Werknutzungsbewilligung an das RISG-Labor der TU
Wien. Die Geschäftsführung behält sich die Publikation
auf der Homepage des Labors vor. Zusätzliche Vereinbarungen
betr. Werknutzungsrechte können getroffen werden.
- Bei nicht finanzierten Projekten
werden beim Nutzer entweder ausreichende System- und
Softwarekenntnisse
vorausgesetzt; andernfalls ist die finanzielle Bedeckung der für
die Projektabwicklung erforderlichen Personalressourcen
sicherzustellen.
- Sämtliches Equipment des RISG-
Labors
der TU Wien ist vom Benutzer sachgerecht zu betreiben, illegale
Eingriffe (zB. "Hacken") sind auszuschließen.
Die Geräte dürfen - in Abwesenheit von Mitgliedern des
RISG-Teams - weder ein- noch ausgeschaltet, umkonfiguriert oder
mit zusätzlicher Peripherie versehen werden. Die auf der
zur Verfügung gestellten Hardware installierte Software darf
weder kopiert noch in irgendeiner Weise mißbräuchlich
verwendet werden.
- Die von anderen Benutzern angelegten
Daten dürfen weder kopiert noch für eigene Zwecke verwendet
werden. Der Benutzer trägt für eine sachgerechte Speicherung
der eigenen Projektdaten Sorge. Eine Haftung des RISG-Labors für
in Verlust geratene Daten - aus welcher Ursache immer - ist
ausgeschlossen.
- Bei außergewöhnlichen
Effekten hinsichtlich des benutzten Equipments ist ein eMail an
"root@risg.tuwien.ac.at" mit einer möglichst
ausführlichen
Beschreibung zu senden und/oder umgehend ein verfügbares
Mitglied des RISG-Teams bzw. die Geschäftsführung
unmittelbar
zu kontaktieren.
- Im Interesse der Schonung und Erhaltung
der Geräte ist stets auf die erforderliche EDV-gerechte Ordnung,
Sauberkeit sowie auf die Einhaltung der klimatischen Bedingungen
zu achten.
- Hat der Accountwerber einen
Schlüssel
für die Räumlichkeiten des RISG-Labors übernommen,
ist sicherzustellen, daß der Schlüssel nicht an Dritte
übergeben wird. Der Übernehmer erklärt sich mit
der Übernahme des Schlüssels als aufsichtspflichtig
über die benutzten Räumlichkeiten und Geräte des
RISG-Labors sowie ggf. mitbenutzter zusätzlicher Fazilitäten
und haftet für jeglichen Mißbrauch. Sollte der übergebene
Schlüssel abhanden kommen, haftet der Übenehmer weiters
für den Austausch der Schließzylinder der mit dem
übernommenen
Schlüssel schließbaren Räumlichkeiten.
- Verstöße gegen die
Benutzungsbedingungen
führen zum sofortigen Verlust des Accounts. Der Accountwerber
sowie die unterzeichneten Personen haften für die Einhaltung
der Benutzungsbedingungen. Diese Haftung erstreckt sich auf
sämtliche
am Projekt mitwirkende Personen. Schadenersatzansprüche aus
dem unsachgemäßen Betrieb der zur Verfügung gestellten
Einrichtungen bleiben den Labor-Betreibern vorbehalten.
Zusätzliche Vereinbarungen: