R I S G-Labor der TU Wien

RÄUMLICHE INFORMATION, SIMULATION UND GRAPHIK

Projektbezogener Account-Antrag

Benutzername:



Adresse (Universitätsinstitut/Firma/Privat):





Telefon: Telefax:


Email:


PROJEKTKATEGORIE



Studentenprojekt



o ohne finanzielle Unterstützung (Studio, Entwerfen, Diplomarbeit, Dissertation)


o mit finanzieller Unterstützung (Projekt, Wettbewerb, Diplomarbeit, Dissertation, etc.)


Institutsprojekt


o ohne finanzielle Unterstützung


o mit finanzieller Unterstützung (Drittmittelprojekt)



Sonstige Projekte


o mit finanzieller Unterstützung

o .........

Anmerkungen:

.........



Projektbeginn: Projektende:


Die Accountgültigkeit erlischt mit dem Projektende.

Der Benutzer, für das Universitätsinstitut der Institutsvorstand / ein für das Unternehmen Zeichnungsberechtigter erklären die Richtigkeit der Angaben und haften mit ihrer Unterschrift für die Einhaltung der Benutzungsbedingungen für Einrichtungen des RISG-Labors der TU Wien.



Wien, ............................(Datum)



Unterschrift des Benutzers Stampiglie - Unterschrift des Institutsvorstandes / Projektverantwortlichen



Account/Login-Name: Wunschpasswort::


BENUTZUNGSBEDINGUNGEN VON EINRICHTUNGEN DES RISG-LABORS

Wir freuen uns, daß Sie für Ihre Projektzwecke die Einrichtungen des RISG-Labors der TU Wien in Anspruch nehmen wollen.

  1. Um einen reibungslosen Ablauf ermöglichen zu können, ist es zweckmäßig, rechtzeitig mit uns in Kontakt zu treten. Die Geschäftsführung entscheidet - bei Vorliegen eines vollständigen, unterzeichneten Projektantrages - spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen über die Möglichkeiten der Benutzung. Die Geschäftsführung behält sich Entscheidungen über Reihenfolge und Umfang der Benutzung der Laboreinrichtungen vor.
  2. Hinsichtlich der finanziellen Abgeltung der Inanspruchnahme der Einrichtungen des RISG-Labors für (teil)finanzierte Projekte wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
  3. Die Benutzer sind berechtigt, von sämtlichen mit Unterstützung der Laboreinrichtungen durchgeführten Projekten werden zu Präsentationszwecken eine publikationsfähige Kurzbeschreibung des Projektes inkl. aussagekräftiger Abbildungen, Graphiken etc. in digitaler, internetfähiger Form dem RISG-Labor zur Verfügung zu stellen. Der Projektwerber überträgt in diesem Fall mit der Unterschrift unter ggst. Account-Antrag eine zeitlich unbefristete Werknutzungsbewilligung an das RISG-Labor der TU Wien. Die Geschäftsführung behält sich die Publikation auf der Homepage des Labors vor. Zusätzliche Vereinbarungen betr. Werknutzungsrechte können getroffen werden.
  4. Bei nicht finanzierten Projekten werden beim Nutzer entweder ausreichende System- und Softwarekenntnisse vorausgesetzt; andernfalls ist die finanzielle Bedeckung der für die Projektabwicklung erforderlichen Personalressourcen sicherzustellen.
  5. Sämtliches Equipment des RISG- Labors der TU Wien ist vom Benutzer sachgerecht zu betreiben, illegale Eingriffe (zB. "Hacken") sind auszuschließen. Die Geräte dürfen - in Abwesenheit von Mitgliedern des RISG-Teams - weder ein- noch ausgeschaltet, umkonfiguriert oder mit zusätzlicher Peripherie versehen werden. Die auf der zur Verfügung gestellten Hardware installierte Software darf weder kopiert noch in irgendeiner Weise mißbräuchlich verwendet werden.
  6. Die von anderen Benutzern angelegten Daten dürfen weder kopiert noch für eigene Zwecke verwendet werden. Der Benutzer trägt für eine sachgerechte Speicherung der eigenen Projektdaten Sorge. Eine Haftung des RISG-Labors für in Verlust geratene Daten - aus welcher Ursache immer - ist ausgeschlossen.
  7. Bei außergewöhnlichen Effekten hinsichtlich des benutzten Equipments ist ein eMail an "root@risg.tuwien.ac.at" mit einer möglichst ausführlichen Beschreibung zu senden und/oder umgehend ein verfügbares Mitglied des RISG-Teams bzw. die Geschäftsführung unmittelbar zu kontaktieren.
  8. Im Interesse der Schonung und Erhaltung der Geräte ist stets auf die erforderliche EDV-gerechte Ordnung, Sauberkeit sowie auf die Einhaltung der klimatischen Bedingungen zu achten.
  9. Hat der Accountwerber einen Schlüssel für die Räumlichkeiten des RISG-Labors übernommen, ist sicherzustellen, daß der Schlüssel nicht an Dritte übergeben wird. Der Übernehmer erklärt sich mit der Übernahme des Schlüssels als aufsichtspflichtig über die benutzten Räumlichkeiten und Geräte des RISG-Labors sowie ggf. mitbenutzter zusätzlicher Fazilitäten und haftet für jeglichen Mißbrauch. Sollte der übergebene Schlüssel abhanden kommen, haftet der Übenehmer weiters für den Austausch der Schließzylinder der mit dem übernommenen Schlüssel schließbaren Räumlichkeiten.
  10. Verstöße gegen die Benutzungsbedingungen führen zum sofortigen Verlust des Accounts. Der Accountwerber sowie die unterzeichneten Personen haften für die Einhaltung der Benutzungsbedingungen. Diese Haftung erstreckt sich auf sämtliche am Projekt mitwirkende Personen. Schadenersatzansprüche aus dem unsachgemäßen Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen bleiben den Labor-Betreibern vorbehalten.

Zusätzliche Vereinbarungen: